FAQs

FAQs

1. Ist ein Probetraining möglich? 

Lerne uns kennen und komm in Begleitung von Mitgliedern jederzeit zu uns ins primeFIT. In Begleitung von Mitgliedern ist das Probetraining kostenlos. Für ein Probetraining ohne Begleitung benötigst du eine Tageskarte, die du im Falle einer Mitgliedschaft zurück bekommst. 


Jetzt online einen Termin vereinbaren: https://deintermin.e-app.eu/termin/primefit

Tageskarte buchen Tageskarte inkl. Wellness und Getränke (primefit.de)


2. Ab welchem Alter kann man bei euch Mitglied werden? 

Wir bieten Kinderkurse ab 6 Jahren an. Gerätetraining ist ab 12 Jahren in Begleitung eines Elternteils möglich.

Ab 14 Jahren kann man alleine trainieren.


3. Welche Vertragsmodelle gibt es bei primeFIT?


primeFIT Basic

 Die Basic-Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um einen Monat. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.


primeFIT Premium 12

 Mit 12-monatigem Kündigungsverzicht*.


primeFIT premium 24 

 Mit einem Kündigungsverzicht von 24 Monaten*.


primeFIT Basic Schüler/Studenten/Rehabilitanden

Die Basic-Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um einen Monat. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.


primeFIT premium Schüler/Studenten/Reha-Teilnehmer

Mit 12-monatigem Kündigungsverzicht *.

 

* Das monatliche Kündigungsrecht nach der Erstlaufzeit gilt für alle Laufzeitverträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen werden. Unsere Mitglieder können durch den Kündigungsverzicht den ermäßigten Beitrag dauerhaft beibehalten. Nimmt das Mitglied dieses Angebot nicht an, wird bei einer Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen der Basistarif fällig.



4. Welche Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten? 

EC, Kreditkarte, Lastschrift, PayPal, Apple Pay. 


5. Ist eine Zahlung per Dauerauftrag möglich? 

Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist nur im Lastschriftverfahren möglich. 


6. Wie und wo kann ich kündigen? 

Die Kündigung kann per E-Mail oder über unsere Website erfolgen: MITGLIEDSCHAFT KÜNDIGEN (primefit.de). 


7. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

 Eine Kündigung des Fitnessstudios aufgrund eines Umzugs ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 nicht möglich.


8. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Krankheit?

Eine Kündigung wegen Krankheit ist vom Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2012 als vorzeitige Sonderkündigung gerichtlich anerkannt. Die Krankheit muss den Besuch des Fitnessstudios dauerhaft unmöglich machen.


9. Kann der Mitgliedsvertrag auf eine andere Person übertragen werden?

 Ja, es ist möglich, den Vertrag auf eine andere Person zu übertragen.


10. Wie kann ich meine Mitgliedsdaten (Adresse, Bankverbindung etc.) ändern? 

Du kannst uns deine Daten per E-Mail schicken oder persönlich mitteilen.


11. wie verhalte ich mich bei einer rücklastschrift?

 Sollte die Abbuchung nicht erfolgreich sein, wird der Beitrag inkl. der Stornogebühr erneut abgebucht, sofern du keine andere Benachrichtigung von uns erhältst. 


 

 

Du hast in den FAQs keine Antwort auf deine Frage gefunden? Das primeFIT-Team hilft dir gerne telefonisch oder vor Ort weiter.

Share by: